Jägerschaft Burgdorf e.V. - Anerkannter Naturschutzverband gern. § 29 BNatSchG Mit seinen Hegeringen: Burgdorf, Burgwedel, Das Große Freie, Isernhagen, Uetze, Wedemark
Bergung verunfallten Wildes
Liebe Hegeringleiter,
mit der Region Hannover wurde die Bergung von Fallwild neu geregelt. Auf unserer letzten Jahreshauptversammlung skizzierte ich das Verfahren und auf unserer Homepage ist es wiedergegeben. Im Folgenden erläutere ich es noch einmal mit der Bitte an Sie, die Revierpächter in Ihrem Bereich zu unterrichten.
Jedes Stück Fallwild wird an Regionsstraßen vom zuständigen Jagdausübungsberechtigten geborgen und der Tierkörperbeseitigungsfirma SecAnim übergeben (SecAnim GmbH, Mützel, Rauhes Gehege 1,39307 Mützel, Tel.: 03933 - 93300, Fax: 03933 - 933020, E-mail: kontakt@saria.de, Internet: www.saria.de. Die SecAnim erhebt eine Gebühr von ca. 30,00 Euro für die Maßnahme, die vom Revierpächter zu verauslagen ist. Die Region Hannover erstattet für die Bergung verunfallten Wildes 70,00 Euro. Der Revierpächter stellt der Region über die Straßenmeisterei Burgwedel, Hannoversche Straße 48,30938 Burgwedel, Tel.: 05139 - 3326 bzw. Straßenmeisterei Ronnenberg, Empelder Straße 20, 30952 Ronnenberg, Tel.: 05109 - 9065 eine Rechnung über die Gesamtsumme (ca. 100 Euro) mit dem Formblatt "Bergung und Entsorgung eines Wildkörpers". Das Formblatt ist über die Straßenmeistereien der Region zu beziehen. Die Region Hannover wird die Auszahlung an den Revierpächter veranlassen.
Ich bitte Sie, die Bergungsvorgänge dokumentieren zu lassen, um einen Überblick über die Häufigkeit zu gewinnen. Jede künftige Beseitigung auf dem Luderplatz bedeutet eine Verfälschung der Anzahl. Die Region kann durch die geschönte Statistik bei späteren Verhandlungen über eine Kostenanpassung oder Absenkung der Jagdsteuer nachteilig für uns argumentieren. Auch wenn das neue Verfahren einen Mehraufwand bedeutet, bitte ich Sie um Einhaltung der Vereinbarung. Ein Erfahrungsaustausch über die Praxis ist mit der Region im März 2011 vorgesehen.
Die Bergung von Fallwild an Bundes- und Landesstraßen wird von den Straßenmeistereien Burgdorf, An der Mösch, 31303 Burgdorf, Tel.: 05136 - 88850 und der Straßenmeisterei Garbsen, Bremer Str. 63, 30827 Garbsen, Tel.: 05131 - 49970 nach telefonischem Auftrag durch den Revierpächter oder die Polizei vorgenommen, wenn der Revierpächter auf die Aneignung des Wild körpers verzichtet. Eine Vergütung erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
gez. Dr. Klaus Kiene
Vorsitzender der Jägerschaft Burgdorf eV. Am Distelbom 6 31275 Lehrte Telefon (0 51 32) 5 98 8447 Telefax (0 51 32) 5 98 84 45 vorstand@js-burgdorf.de
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