Anschreiben der Region Hannover - Team / Fachdienst: Verbraucherschutz und Veterinärwesen Frau Dr. Bendix Durchwahl (0511) 616- 22803 Telefax (0511) 616- 22826 Email:Dr.Annette.Bendix@region-hannover.de Internet www.region-hannover.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir durch das EU-Recht gezwungen sind, die amtlichen Untersuchungsstellen bis zum Jahresende einer kostenintensiven Akkreditierung zu unterziehen, werden wir die Untersuchungsstellen für Trichinenproben bei den amtlichen Kollegen zum 16.12.09 aufgeben. Alternativ dazu werden die Trichinenproben zukünftig zentral in einem akkreditierten Labor der Region Hannover untersuchen. Dies bedingt, dass die Proben ab dem 16.12.09 im Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover gesammelt werden. Die Einzelheiten der Umstrukturierung können Sie auch dem beiliegenden Infoblatt entnehmen. Die Trichinenprobenahme muss nicht durch den amtlichen Tierarzt erfolgen, sondern kann auch durch den Jagdausübungsberechtigten selbst genommen werden, wenn hierzu eine Genehmigung erteilt wurde. Die Genehmigung können Sie bei dem für Ihr Jagdrevier zuständigen Veterinäramt beantragen. Falls Ihr Revier in der Region Hannover liegt, können Sie den beigefügten Antragvordruck ausfüllen und unterschrieben an den Fachdienst Verbraucherschutz der Region Hannover zurücksenden. Die Erteilung der Genehmigung (Gebühr: 10,-€) erfolgt dann umgehend. Wildmarken und Ursprungsscheine sind ebenfalls über den Fachdienst Verbraucherschutz zum Selbstkostenpreis zu beziehen. Bitte geben Sie die Informationen auch an andere Jäger Ihres Hegerings weiter damit die Trichinenproben zeitnah einer Untersuchung zugeführt werden können. Bitte entschuldigen Sie die kurze Vorlaufzeit dieser Umstrukturierung, aber die Umgestaltung gestaltete sich auch für uns schwierig.
mit freundlichen Grüßen i.A.
(Dr. A. Bendix)
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Region Hannover / Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover Tel.: 0511-616-22095 Fax:0511-616-22826
I. Allgemeines Ab 16.12.09 wird es in der Region Hannover nur noch eine zentrale Trichinenuntersuchungsstelle geben, da diese einer kostenintensiven Akkreditierung unterzogen werden muss.
II. Probenahme: Bei Schlachtungen von Hausschweinen oder Pferden ist die Trichinenprobe im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt zu entnehmen und ein Prüfbericht vollständig auszufüllen. Bei Wildschweinen kann die Probenahme im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung ebenfalls vom amtlichen Tierarzt entnommen werden (Fleischuntersuchung erfolgt durch den amtl. Tierarzt!). Wenn der Jagdausübungsberechtigte eine Genehmigung zur Entnahme der Trichinenproben für sein Revier besitzt, kann er die Probenahme auch selber durchführen. Hierbei sind die Vorgaben der Kennzeichnung des Tierkörpers mit einer so genannten Wildursprungsmarke einzuhalten. Außerdem ist durch den Jagdausübungsberechtigten ein Wildursprungsschein auszufüllen, der zusammen mit der Probe in der Region Hannover abgegeben werden muss. Die Probenmenge sollte so bemessen sein, dass bei fraglichen Fällen eine Nachuntersuchung möglich ist, ohne dass eine erneute Probenahme notwendig wird. Die Gebührenerhebung erfolgt bei den Proben die durch den amtlichen Tierarzt genommen werden mit der Abrechnung der Fleischuntersuchung vor Ort. Jäger, die die Proben selber entnehmen, müssen die Untersuchungskosten bei Probenabgabe in der Regionskasse bar bezahlen.
III. Probentransport: Die Proben sind auslaufsicher zu verpacken und so zu beschriften, dass eine Zuordnung zum Begleitschein sicher gewährleistet ist. Können Proben nicht eindeutig zugeordnet werden, so erfolgt keine Untersuchung. Der Tierkörper wäre dann nicht verwertbar und müsste nachträglich untauglich beurteilt werden. Werden die Proben vom amtlichen Tierarzt genommen, so hat dieser die Probe nach amtlichen Vorgaben zu verpacken. Die Proben müssen zum Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen im Regionsgebäude, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover gebracht werden. Hier können sie montags, dienstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr in Zimmer 39 abgegeben werden.
IV. Befundmitteilung: Die Proben werden innerhalb eines Tages nach Probeneingang untersucht. Der Befund muss schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann auch per Mail oder Fax erfolgen, so dass weniger Zeitverzögerung eintritt, wenn diese Kontaktdaten auf dem Prüfbericht oder dem Wildursprungsschein angegeben werden. Andernfalls erfolgt die Befundmitteilung postalisch. Um Zeit zu sparen, wird der Befund möglichst dem Verfügungsberechtigten des Fleisches direkt mitgeteilt. Eine Information des amtlichen Kollegen erfolgt nur im positiven Fall. Die Befunde sind mindestens zwei Jahre beim Verfügungsberechtigten des Fleisches (Fleischer, Jäger) aufzubewahren.
V. Verwertung des Fleisches bis zum Vorliegen des amtlichen Ergebnisses.: Es ist zulässig, dass Fleisch bereits vor Vorliegen des amtlichen Ergebnis mit einem Genusstauglichkeitsstempel durch den amtlichen Tierarzt zu versehen. Die Grobzerlegung kann ebenfalls erfolgen bevor das Ergebnis vorliegt, wenn eine Zuordnung des Fleisches weiterhin sichergestellt ist. Das Fleisch darf erst bei Vorliegen des schriftlichen Trichinenergebnis in Verkehr gebracht (verkauft, verschenkt, verspeist werden!) werden.
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