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Infoblatt über die Trichinenuntersuchung


I. Allgemeines:

Ab 15.03.10 wird es in der Region Hannover neben der zentralen Abgabestelle im Regionshaus Hildesheimer Straße 20 (Zimmer 39) folgende vier Annahmestellen für Trichinenproben geben:

1. Kerstin Schulz, Bokeloher Str.1, 31515 Wunstorf/Mesmerode, Tel.:05031/3344

2. Dr. Hanno Janssen, Heinrich-Göbel-Str.1, 30974 Wennigsen, Tel.:05103/8615

3. Heinrich Bielmann, Im Dorfe 12, 31303 Burgdorf/Schillerslage, Te.:05136/5711

4. Dr. Heinrich Wittmund, Höltystr. 36, 31535 Neustadt/Mariensee, Tel.:05034/870410

Die Proben können bei den Tierärzten unter 1. - 3. nach vorheriger telefonischer Absprache und bei Herrn Dr. Wittmund in dessen werktäglichen Sprechstunden von 8.30-11.00 und 16.30-18.00 Uhr abgegeben werden. Die Proben werden von den Annahmestellen jeweils montags gegen 12.00 Uhr durch einen Kurier abgeholt und direkt zur Untersuchung gebracht. Fällt der Montag auf einen Feiertag, erfolgt die Abholung durch den Kurierdienst und die Untersuchung am darauf folgenden Werktag. Kann mit der Untersuchung nicht bis zur Abholung durch den Kurier gewartet werden, müssen die Proben selbst zur zentralen Annahmestelle gebracht werden, wo sie montags, dienstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr abgegeben werden können. Ein Postversand der Proben zur zentralen Annahmestelle im Regionshaus Hildesheimer Straße ist ebenfalls möglich. Achtung! Weiterhin ist die Abgabe von Trichinenproben zur Untersuchung auch am Schlachthof Hannover in der Röpkestraße möglich.

II. Probenahme:

Bei Schlachtungen von Hausschweinen oder Pferden ist die Trichinenprobe im Rahmen der Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt zu entnehmen und ein Begleitschein vollständig auszufüllen.
Bei denjenigen Wildschweinen, die nicht verpflichtend der amtliche Fleischuntersuchung unterliegen, kann die Probenahme durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen, welcher eine Genehmigung zur Entnahme der Trichinenproben für sein Revier besitzt. Hierbei sind die Vorgaben der Kennzeichnung des Tierkörpers mit einer so genannten Wildursprungsmarke einzuhalten. Außerdem ist durch den Jagdausübungsberechtigten ein Wildursprungsschein auszufüllen, der zusammen mit der Probe abgegeben werden muss. Die Probenmenge muss dabei so bemessen sein, dass im Bedarfsfall eine Nachuntersuchung ohne erneute Probenahme möglich ist (mindestens 10 g).
Die Gebührenerhebung erfolgt bei Proben, die durch den amtlichen Tierarzt genommen werden, mit der Abrechnung der Fleischuntersuchung. Jäger, welche die Proben selbst entnehmen, müssen die Untersuchungskosten bei Probenabgabe im Regionshaus oder bei den Annahmestellen bar bezahlen.

III. Probentransport:

Die Proben sind auslaufsicher zu verpacken und so zu beschriften, dass eine Zuordnung zum Begleitschein bzw. Wildursprungsschein sicher gewährleistet ist. Können Proben nicht eindeutig zugeordnet werden, so erfolgt keine Untersuchung. Der Tierkörper ist dann nicht verwertbar und muss nachträglich untauglich beurteilt werden. Werden die Proben vom amtlichen Tierarzt genommen, so hat dieser die Probe nach amtlichen Vorgaben zu verpacken. Die Proben können dann zu den oben genannten Stellen gebracht werden.

IV. Befundmitteilung:

Der Befund wird schriftlich mitgeteilt. Dies kann per Fax erfolgen, wenn die Kontaktdaten auf dem Begleitschein bzw. Wildursprungsschein angegeben werden. Die Befunde sind mindestens zwei Jahre beim Verfügungsberechtigten des Fleisches (Fleischer, Jäger) aufzubewahren.

V. Verwertung des Fleisches bis zum Vorliegen des amtlichen Ergebnisses:

Es ist zulässig, dass Fleisch bereits vor Vorliegen des amtlichen Ergebnisses mit einem Genusstauglichkeitsstempel durch den amtlichen Tierarzt zu versehen. Die Grobzerlegung kann ebenfalls erfolgen, bevor das Ergebnis vorliegt, wenn eine Zuordnung des Fleisches weiterhin sichergestellt ist. Das Fleisch darf erst bei Vorliegen des schriftlichen Trichinenergebnisses in den Verkehr gebracht (verkauft, verschenkt, verzehrt) werden.


Quelle:
Region Hannover / Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover
Tel.: 0511-616-22095
Fax: 0511-616-22826


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