(1) Zweck der Jägerschaft Burgdorf e.V. ist die Förderung der freilebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Naturschutzes, der Landschaftpflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.
(2) Dieser Zweck wird verwirklicht durch: 1. Den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur sowie die Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.
2. Die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums, jagdkultureller Einrichtungen sowie, der waidgerechten Jagdausübung.
3. Die Förderung und Anregung von Wissenschaft und Forschung durch Hingabe von zweckgebundenen Mitteln im Rahmen des § 58 AO.
4. Die Aufklärung in Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Erhaltung artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und über Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse.5. Die Unterstützung der Jagd- und Naturschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben.Die Jägerschaft nimmt damit die Aufgaben und Ziele der LJN in ihrem Bereich und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit wahr.
5. Die Jägerschaft verpflichtet sich zur Durchführung der Disziplinarordnung des Deutschen Jagdschutzverbandes, die Bestandteil dieser Satzung ist.Die Jägerschaft verfolgt damit unter Ausschluss aller parteipolitischen und religiösen Fragen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
6. Die Jägerschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke.
7. Mittel der Jägerschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Jägerschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Jägerschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
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