Auf den folgenden Seiten präsentieren sich die sechs Hegeringe Burgdorf, Burgwedel, Das Große Freie, Isernhagen, Uetze und die Wedemark.
Die Hegeringe sind die innerhalb einer Kreisgruppe, hier der Jägerschaft Burgdorf, die kleinsten organisatorischen Selbstverwaltungseinheiten eines Landesjagdverbandes, hier der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN).
Durch die Mitgliedschaft in der Kreisgruppe ist man als Jäger auch Mitglied des örtlichen Hegeringes. Hegeringe stimmen u.a. gemeinsame Hegemaßnahmen ab, organisieren Fortbildungsveranstaltungen, führen einmal jährlich die Trophäenschau und dergleichen mehr durch.
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Eingliederung eines Hegeringes in die Landesjägerschaft
Definitionsgemäß ist ein Hegering die kleinste Einheit eines Landesjagdverbandes. Mehrere Hegeringe gehören gemeinsam zu einer Jägerschaft, die meistens flächendeckend mit einem Landkreis oder einem ehemaligen Landkreis ist. Bei uns mit dem ehemaligen Landkreis Burgdorf. Die Landesjägerschaft Niedersachsen mit flächendeckend 67 Jägerschaften wird geleitet von einem Präsidium, bestehend aus einem Präsidenten, vier Stellvertretern aus den Bereichen der vier niedersächsischen Bezirksregierungen und einem Schatzmeister. Unsere Landesjägerschaft unterhält eine Geschäftsstelle in Hannover.
Der Vorstand jeder der 67 Jägerschaften besteht aus einem Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Schatzmeister und dem Jägermeister. Zum erweiterten Vorstand gehören a) die Mitglieder des Vorstandes, b) die Hegeringleiter und c) die Obleute für das Jagdgebrauchshundewesen, jagdliches Schießen, Jagdhornbläser, Natur- und Landschaftsschutz, Öffentlichkeitsarbeit sowie d) die Vorsitzenden von Hegegemeinschaften (bei uns die Vorsitzenden der Rot- und Schwarzwildringe Wietzenbruch und Burgdorf-Uetze) und in der Regel der Leiter des Jungjägerlehrganges. Der erweiterte Vorstand unterstützt den Vorstand in der Durchführung seiner Aufgaben.
Die Jägerschaft ist ein anerkannter Naturschutzverband gem. § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes und ver- wirklicht ihren Zweck durch:
1. Den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden, frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur sowie die Förderung der Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes.
2. Die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schrifttums, jagdkultureller Einrichtungen sowie der waidgerechten Jagdausübung.
3. Die Förderung und Anregung von Wissenschaft und Forschung durch Hingabe von zweckgebundenen Mitteln im Rahmen des § 58 Abgabenordnung.
4. Die Aufklärung in Öffentlichkeit und Gesellschaft über Wert und Nutzen, Schutz und Erhalt artenreicher Bestände der natürlichen Tier- und Pflanzenwelt und über Ursachen, Auswirkungen und Abwehr schädlicher Umwelteinflüsse.
Die Verwirklichungsmöglichkeiten dieser Zwecke sind in den Satzungen der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und aller Jägerschaften in Niedersachsen festgelegt.
Der Jägermeister berät die Jagdbehörde in jagdlichen Belangen (§ 38 Abs. 3 des Nds. Jagdgesetzes). Er führt das Dienstsiegel der Region. Als Berater der Jagdbehörde, als deren verlängerter Arm, leitet er den Jagdbeirat (§ 39 Nds. Jagdgesetz). Außer ihm sitzen in diesem Gremium sechs weitere Personen, und zwar je ein Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Landesjägerschaft, des Beratungs- forstamtes sowie der Naturschutzbeauftragte der Region. Der Jagdbeirat ist vor allen wesentlichen Ent- scheidungen der Jagdbehörde zu hören.
Der Jägermeister ist Vorsitzender der Prüfungskommission für die Jägerprüfung. Er steht einerseits in engem Kontakt mit der Jagdbehörde, andererseits sitzt er im Vorstand der Jägerschaft und ist damit mitverantwortlich für die in diesem Bericht geschilderten Ziele und Aufgaben. Zudem besteht zwischen ihm und den Hegeringen ein enger Kontakt.
Diesen Bericht haben wir in Ergänzung der Schilderung eines Hegeringes in dieser Ausgabe geschrieben, zum anderen aber auch für die interessierten Laien als Übersicht und Deutlichmachung, welche Verantwortung viele ehrenamtliche Funktionsträger zum Erhalt und zur Verbesserung unserer Ökosysteme beitragen.
Noch erwähnenswert ist, dass im „Großen Freien” die Jagd bereits seit über einem halben Jahrhundert durch ortsansässige Jäger ausgeübt wird.
Dr. Jan Cornelsen, Sehnde Henning Hieber, Lehrte (Der Burgdorfer Jäger 2003)
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