StartseiteJagdhundewesenDer EU-Heimtierausweis

Wie schon mehrfach aus der Presse zu erfahren, ist seit etwa Mai diesen Jahres ein neuer Ausweis für Hunde, Katzen und Frettchen im Umlauf, der den Impfpass ersetzt und gleichzeitig die Dokumentation weiterer Maßnahmen, wie Behandlung gegen Parasiten und Antikörperuntersuchungen ermöglicht und EU-weit vereinheitlicht.

Wenn Sie mit Ihrem Hund nur in Deutschland bleiben wollen, ändert sich für Sie nichts!

Wenn Sie aber vorhaben, Ihren Hund mit in einen Auslandsurlaub zu nehmen, sollten Sie Ihren Tierarzt zweckmäßigerweise bei der nächsten Wiederholungsimpfung darauf ansprechen. Dann können nämlich, wenn der Hund schon eindeutig dem Impfpass zuzuordnen ist, einfach die Daten in den neuen Pass übertragen und die vorzunehmende Impfung dokumentiert werden.

Besonderes Augenmerk ist in Zukunft nämlich der Kennzeichnung des Tieres zu widmen. Früher wurden bisweilen Blankoimpfpässe, d. h. ohne Besitzer- oder Tierangabe, ausgegeben. Das Ausstellen des neuen Passes ist für den Tierarzt verboten, wenn nicht eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres durch Transponder („Mikrochip”) oder Tätowiernummer (bis 2012 erlaubt) vorhanden ist.

Praktisch umgesetzt bedeutet das, für den nicht oder nicht lesbar tätowierten Hund, dass er für die Ausstellung des EU-Heimtierausweises einen Mikrochip verpasst bekommen muss.

Die Vorteile des neuen Passes liegen dann in der Vereinfachung und Bündelung der nötigen Bescheinigungen. Häufig entfällt auch der Besuch beim Amtstierarzt. Für die bislang „besonders schwierigen Kandidaten” unter den Urlaubsländern wie Skandinavien oder Großbritannien ist die Dokumentation in dem neuen Ausweis zusammengefasst, die Auflagen bleiben aber weiterhin strenger als bei anderen EU-Ländern.

Wenn ein Hund aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden soll, auch wenn er vorher aus Deutschland gekommen ist, werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Bei EU-Staaten und einigen Drittländern gelten die selben Regeln wie bei der Ausreise aus Deutschland. Bei anderen Ländern, deren Tollwutstatus nicht so gut ist, muss zusätzlich zu EU-Ausweis und Tollwutschutzimpfung (30 Tage bis zu 12 Monate vor Ein- oder Wiedereinreise nach Deutschland) ein Tollwutantikörpertiter bestimmt werden, wie auch zur Einreise nach Skandinavien nötig, und dieses muss im Impfpass dokumentiert sein.

Praktisch umgesetzt heißt das: Wenn ich meinen Hund aus Deutschland mit in den Urlaub nach z. B. Marokko nehmen möchte, muss ich vorher schon hier in Deutschland diese Untersuchung durchführen und dokumentieren lassen, sonst darf ich bei der Rückreise das Tier nicht wieder mit nach Hause nehmen.

Gleichermaßen muss ein Findeltier, welches ich im Urlaub in einem solchen Land „adoptiere” und dann mit nach Hause nehmen will, zuerst dort geimpft und der Tollwutantikörpertiter bestimmt werden, sonst lässt es der Zoll am Einreisepunkt in die EU nicht herein. Da sich diese Prozedur über mehrere Monate Wartefristen hinzieht, ist sie in einem normalen Urlaub gar nicht zu bewältigen.

Auch bei Mitbringen eines tierischen „Souvenirs” aus EU-Staaten muss noch, nach der dort erfolgten Tollwutimpfung, eine dreißigtägige Wartefrist eingehalten und bei Welpen ein amtstierärztliches Attest des Ursprungslandes beigebracht werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beim Tierarzt oder Amtstierarzt erkundigen.

Die Kosten für den neuen EU-Heimtierausweis muss man differenziert betrachten. Generell schlagen eine Konsultation, die Identifikation des Tieres (Ablesen Mikrochip / Tätowiernummer), die Beurkundung (Eintragen der Daten in den Pass) und der Pass selbst zu Buche. Wenn sowieso eine Impfung ansteht, sind in dem normalen Impfpreis, den Sie gewohnt sind, bereits bis auf den Pass (mit etwa 3,00 €) alle Positionen enthalten, man spart also Geld. Falls das Tier noch keine eindeutige Identifikation zulässt, kommen noch die Kosten für den Mikrochip dazu.

Diese notwendige Aufschlüsselung ist die Erklärung für die unterschiedlichen Preise, die für den neuen Ausweis kursieren.

Die günstigste Variante ist also bei einer Wiederholungsimpfung. Aber für kurz entschlossene Urlauber steht natürlich auch die Umtragung der Daten zu jedem anderen Zeitpunkt offen.

Dr. Peter Müsse, Burgdorf
(Der Burgdorfer Jäger, 2005)


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