Zunächst einmal – was ist überhaupt VDH? Der VDH ist als Verband für das Deutsche Hundewesen der Dachverband von mehr als 160 Rasse-Zucht- und Hundesport Vereinen mit insgesamt etwa 650.000 Mitgliedern. Er beschäftigt sich insbesondere mit dem Ausstellungs- und Zuchtwesen. Er versteht sich als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Hund, als „Servicestelle“, die Auskunft gibt, über die Anschaffung, Haltung, Erziehung etc.. Um die Stellung des VDH in Deutschland richtig zu verstehen, muss man erst einmal wissen, dass es neben dem VDH eine weitere Spitzen- und Dachorganisation gibt, nämlich den JGHV. Der JGHV (Jagdgebrauchshundverband) ist der Dachverband für das gesamte Jagdgebrauchshundewesen der Bundesrepublik, soweit es die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden angeht. Die Führung brauchbarer Jagdhunde ist vom Gesetzgeber in Deutschland vorgeschrieben, die Jagdhunde haben also als einzige Hunde in Deutschland einen gesetzlichen Auftrag. Die Fédération Cynologique International (FCI) ist die internationale Vereinigung, in der alle kynologischen Spitzen- und Dachorganisationen der Länder und Staaten unserer Erde zusammengeschlossen sind. Nach den Statuten der FCI ist allerdings jedes Land nur mit einer Spitzenorganisation repräsentiert, welches in Deutschland der VDH ist. Von besonderer Bedeutung ist, dass bei der FCI die Standards der einzelnen Hunderassen hinterlegt sind, dass heißt die verbindliche Beschreibung einer ganz bestimmten Rasse, für die jeweils nur ein einziges Land zuständig ist. Im Deutschen Jagdgebrauchshundverband sind deutsche Hunderassen vertreten, wie beispielsweise Teckel, Deutsch-Drahthaar oder Weimaraner, daneben englische Hunde wie beispielsweise Foxterrier oder Spaniels, französische wie der Epagneul Breton, österreichische wie die Tiroler Bracke und eine ganze Reihe anderer. Für das Jagdgebrauchshundwesen ist die Vertretung in der Weltorganisation nicht von existenzieller Bedeutung, denn ihm geht es als in das deutsche Jagdwesen integrierten Bestandteil darum, den jagdlichen Erfordernissen in Deutschland entsprechende Hunde bereitzustellen. Seit Jahrzehnten bemüht sich die Jägerschaft Burgdorf in einer Reihe von Lehrgängen, den Jagdhunde führenden Jägern unter seinen Mitgliedern Hilfestellung bei der Ausbildung und Vorbereitung der Jagdhunde zu den verschiedenen Prüfungen zu geben. Nach der neueren jagdlichen Gesetzgebung in Niedersachsen ist das Ausbilden und Führen von Jagdhunden auf entsprechenden Prüfungen Jagdausübung, was zur Folge hat, dass nur Jagdscheininhaber an den Lehrgängen teilnehmen und ihre Hunde auf den verschiedenen Hundeprüfungen auch vorstellen dürfen. Anfang der 90er Jahre hat das zu gewissen Interessenkollisionen insofern geführt, als nicht jagende Eigentümer von Jagdhunden ihre Hunde auch gern auf den Ausbildungslehrgängen der Jägerschaft Burgdorf geführt haben, was einerseits mit der jagdlichen Gesetzgebung nicht mehr zu vereinbaren war, insbesondere jedoch auch zur Folge hätte, dass die Teilnehmerzahl eine Stärke erreichte, die es den Ausbildern unmöglich machte, sich mit der gebotenen Sorgfalt dem einzelnen Hund mit seinem Herrchen oder Frauchen zu widmen. Das führte zu der Überlegung, all den nicht jagenden Hundeliebhabern, die auch ihre Hunde unter sachkundiger Begleitung ausbilden wollten, einen Begleithundeführerlehrgang anzubieten. Die Verantwortlichen der Jägerschaft Burgdorf waren zunächst skeptisch, ob überhaupt jemand seinen Weg zu ihnen fi nden würde, das Echo war überwältigend. Schon zum ersten Lehrgang fanden sich etwa 50 bis 60 Lernpaare ein, späterhin wurden 100 Teilnehmer pro Lehrgang bisweilen überschritten. Im Gegensatz zu anderen Hundeausbildern kommt es der Jägerschaft Burgdorf nicht darauf an, einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, vielmehr dient der erbetene Kostenbeitrag dazu, die notwendigen Auslagen der Ausbilder zu ersetzen, ein womöglicher Überschuss wird von der Jägerschaft Burgdorf für zweckbestimmte Aufgaben, wie etwa Hegemaßnahmen, verwandt. Es ist typisch und menschlich, dass jemand, der einen Lehrgang durchlaufen hat, auch das Ergebnis gern attestiert haben möchte. So nahmen letztendlich solch entsprechende Überlegungen im Jahr 2000 Gestalt an und die Jägerschaft Burgdorf schloss ihren Begleithundeführerlehrgang mit einer Begleithundeprüfung ab, die von ihrem Schwierigkeitsgrad her mit entsprechenden vergleichbaren Prüfungen durchaus konkurrieren konnte. Um die 30 Hunde nahmen im August 2001 an der ersten Begleithundeprüfung teil – alle bestanden. Darüber ist bereits im zweiten Jahrgang des „Burgdorfer Jägers“ berichtet worden. Die Prüfung hatte zwar ein hohes Niveau und war auch insbesondere vor dem Hintergrund des Umstandes, dass die Prüfer alle vom Jagdgebrauchshundverband anerkannte Leistungsrichter waren, aussagekräftig, indessen ging unser Bestreben und der Wunsch der Teilnehmer dahin, etwas noch „Offizielleres“ möglicherweise in der Hand zu haben. So kam es dazu, dass im Jahr 2002 der Lehrgang mit der Prüfung zum „VDH-Hundeführerschein“ abgeschlossen wurde. Aus der Sicht des VDH hat dieser bei der Vermittlung von Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung von Hunden mit seinen Mitgliedsvereinen bereits in der Vergangenheit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und ist dabei, diese zukünftig durch die Einführung des VDH-Hundeführerscheins noch weiter auszubauen. Von den Hundehaltern und der Gesellschaft insgesamt wird erwartet, dass der VDH entsprechende qualifizierte Angebote flächendeckend mit akzeptablen Konditionen bereit hält. Auf dem Sektor der Ausbildung von Hunden ist ein diffuser Markt entstanden, auf dem häufig unqualifizierte Anbieter mit völlig überzogenen Preisen die Gunst der Stunde nutzen. Diese Entwicklung – in Verbindung mit der zunehmenden Hundefeindlichkeit – erfordert aus der Sicht des VDH im Interesse aller Hundehalter einen starken Verband mit entsprechenden Angeboten für alle Hundeliebhaber. Vom Staat werden immer mehr Nachweise der Sachkunde von Hundehaltern und der Grundausbildung von Hunden sowie „Verhaltenstests“ in verschiedenen Zusammenhängen verlangt, der VDH hält es daher für wichtig und hilfreich, wenn die Anerkennungsfähigkeit durch eine einheitliche, bekannte Prüfung sichergestellt wird. Mit der Entwicklung des VDH-Hundeführerscheins ist aus der Sicht des VDH nicht die Forderung verbunden, einen Führerschein verbindlich für alle Hundehalter vorzuschreiben, allerdings ist es ein Angebot für alle Hundehalter – unabhängig davon, ob Mitglied in einem VDH-Mitgliedsverein oder nicht – das auf freiwilliger Basis genutzt werden kann. Wenn damit für zahlreiche Hundehalter die Möglichkeit geschaffen wird, behördlich geforderte Nachweise zu erbringen, so ist das ein wichtiger Nebeneffekt, jedoch nicht das Hauptmotiv. Im Vordergrund steht die verstärkte Nachfrage von Hundehaltern nach Sachkunde und einer soliden Grundausbildung ihres Hundes, um eine artgerechte, harmonische Hundehaltung bei schwieriger werdenden Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Der VDH-Hundeführerschein ist eine Prüfung, die auf den sozialverträglichen Hund und das problemlose Auftreten des Gespanns von Hund und Halter im Alltag abzielt. Es wird die Sachkunde eines Hundehalters mit einem bestimmten Hund überprüft und das konkrete Gespann „Hundehalter und Hund“ am Prüfungstag bewertet. Zukünftige Fehlentwicklungen können dabei nicht völlig ausgeschlossen werden, deshalb wird im Rahmen des Vorbereitungskurses dem Hundehalter vermittelt, dass er das Gehorsamsniveau seines Hundes auch nach bestandener Prüfung zum VDH-Hundefüherschein möglicherweise verbessern soll und insbesondere bei Verhaltensauffälligkeiten in Richtung Aggressivität umgehend fachmännischen Rat einholen muss. Mit dem einheitlichen Zertifikat „VDH-Hundeführerschein“ wird bestätigt, dass ein bestimmter Hundehalter sachkundig ist und der von ihm geführte bestimmte Hunde ausgebildet und sozial verträglich ist. Es ist daher sinnvoll, dass ein Hundehalter mit einem neuen Hund erneut die Prüfung zum VDH-Führerschein ablegt und gegebenenfalls, mehrere Familienmitglieder mit ein- und demselben Hund die Prüfung zum VDH-Hundefüherschein ablegen. Die Bestimmungen zum VDH-Hundefüherschein sind an die VDH-Begleithundprüfung angelehnt, betonen aber noch mehr den Aspekt der Sozialverträglichkeit des Hundes in Alltagssituationen, während an die exakte Ausführung der Unterordnungsübungen nicht ganz so hohe Anforderungen gestellt werden. Wichtiger Bestandteil ist auch die Vermittlung von Sachkunde für den Hundehalter, die geschult und überprüft wird. Vorbereitungskurse und Prüfungen zum VDH-Füherschein werden nach einheitlichen Kriterien und mit einheitlichen Gebühren unter Mitwirkung vom VDH ausgebildeten, geprüften und anerkannten (lizenzierten) „Ausbildern“ und „Prüfern“ durchgeführt. Teilnahmeberechtigt an dem der Prüfung vorausgehenden Kurs ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes, eine Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein ist nicht erforderlich. Bei Kursbeginn ist das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen. Zu der Prüfung sind alle Hunde zugelassen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass der Hund bei der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein muss. Verhaltensgestörte oder in ihrem Verhalten sehr problematische Hunde können nicht angenommen werden, da im Rahmen des Vorbereitungskurses keine Verhaltenstherapie angeboten werden kann. Stellt sich im Laufe des Vorbereitungkurses heraus, dass ein Hund als verhaltensgestört oder sehr problematisch einzustufen ist, besteht für den Hundehalter kein Anspruch den Vorbereitungskurs fortzusetzen oder abzuschließen. Träger der Begleithundeführerkurse und auch der Begleithundeführerprüfung im Jahr 2001 war die Jägerschaft Burgdorf. Indessen werden die Vorbereitungskurse zum VDH-Hundeführerschein im Auftrag des VDH durchgeführt und Veranstalter dieser Kurse können nur sein: VDH-Mitgliedsvereine, Untergliederungen von VDH-Mitgliedsvereinen oder beauftragte Mitglieder von VDH-Mitgliedsvereinen. Durch ein Übereinkommen zwischen JGHV und VDH ist den unmittelbaren Mitgliedern des JGHV die Möglichkeit eröffnet, als Veranstalter Kurse und Prüfung abzuhalten. Im vergangenen Jahr hat daher die Jägerschaft Burgdorf, die bis dahin noch nicht Mitglied im JGHV war, im Auftrag eines Mitgliedsvereins des JGHV den Kurs und die Prüfung durchgeführt. Im Jahr 2003 wird die Jägerschaft Burgdorf nun als unmittelbares Mitglied des JGHV den Kurs und die Prüfung wieder in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit durchführen. Die Jägerschaft Burgdorf verfügt auch als Mitglied des JGHV über vom VDH anerkannte lizenzierte Ausbilder und Prüfer. Die Jägerschaft Burgdorf hat mithin für die Durchführung der Kurse und insbesondere auch für die Abnahme der Prüfung eine Monopolstellung im hiesigen Raum. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele interessierte Hundefreunde wieder das Angebot, am Begleithundeführerlehrgang und schließlich der Prüfung teilzunehmen, wahrnehmen.
Heinrich Uhde, Burgdorf ehemaliger Obmann für das Jagdgebrauchshundewesen der Jägerschaft Burgdorf; Ehrenpräsident des JGHV (Der Burgdorfer Jäger 2003)
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