Es gibt sicherlich im Bereich des ehemaligen Landkreises Burgdorf, der auf diesem Gebiet noch existenten Jägerschaft Burgdorf, viele Menschen, die einen Hund halten von dem sie meinen, es sei ein „Jagdhund“. Folgende Bemerkungen sollen zwar von Jagdhunden handeln, jedoch nicht von Jagdhunden, die möglicherweise Känguruhs fangen, am Fuße des Vesuv Ratten jagen, von Jagdhunden, die in der Familie eines fröhlichen Nichtjägers das beschauliche Leben eines Begleithundes führen, sondern von Jagdhunden, die eine berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und ihrem Beruf nun auch nachgehen.
Von ihrer Herkunft her können das nur Hunde sein, deren zuchtbuchführender Verein Mitglied im Deutschen Jagdgebrauchshundverband (JGHV) ist, deren Ahnentafel also der bekannte „Sperlingshund“ ziert oder die mindestens so aussehen wie ein solcher Hund, wenn sie dann in Niedersachsen ihrer jagdhundlichen Profession nachgehen wollen.
Das Jagdgebrauchshundewesen hat sich nie nach eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickelt, sondern hat sich immer nach den jagdlichen Gegebenheiten ausgerichtet und auch heute unterliegt die Züchtung und auch das Ausbilden und Führen von Jagdhunden dem Primat der Jagd. Ein vergleichender Blick in die Strecken bestimmter Wildarten in den letzten 20 Jahren zeigt das deutlich: Die Strecke an Rebhühnern ist auf eindrittel zusammengeschmolzen, die Strecke der Feldhasen auf die Hälfte. Die Jahresstrecke an Rehwild dagegen um 1/4 gestiegen, die Jahresstrecke Schwarzwild hat sich verdreifacht; dazu kommt, dass sich die Biotope geändert haben, man denke beispielsweise an den Maisanbau und dass immer mehr Verkehrsadern die Landschaft durchziehen. Auch tierschutzrechtliche Bestimmungen oder beispielsweise Hygienevorschriften haben Einfluss auf die Jagdausübung gehabt. All diesen veränderten Verhältnissen muss bei der Jagdausübung mit Hunden Rechnung getragen werden, denn das Jagdhundewesen ist ein dienendes Element der Jagd.
Wirft man vor diesem Hintergrund einen Blick auf das Jagdgebrauchshundewesen im Altkreis Burgdorf, so könnte man daran denken, Biotope zu beschreiben, um sich sodann zu fragen, was für Hunde dort eingesetzt werden können. Anschaulicher und wohl leichter ist es, sich die jüngste Jahresstrecke anzusehen, denn sie spiegelt wieder, was die Biotope im Bereich der Jägerschaft Burgdorf an Wild „produzieren“.
Aus dem Streckenbericht 2002 / 2003 für den Altkreis Burgdorf ergibt sich, dass insgesamt 12.840 Tiere zur Strecke gekommen sind. Die drei Schalenwildarten (Rotwild, Schwarzwild und Rehwild) sind daran mit etwa 35 % beteiligt, Tauben mit etwa 15 % , Krähen und Elstern mit etwa 13 %, jeweils mit ca. 10 % Füchse, Hasen, Stockenten, die restlichen 7 % verteilen sich auf weitere 10 Wildarten.
Beim Einsatz von Hunden unterscheidet man zwischen der Arbeit des Hundes vor dem Schuss und nach dem Schuss. Vor dem Schuss werden Hunde auf Krähen, Elstern, Tauben und Enten so gut wie nicht eingesetzt, im übrigen bleibt der Einsatz von Teckeln und Terriern bei der Bejagung des Fuchses und der Einsatz von Hunden beim „Aufscheuchen“ von Wild, also das Buschieren und insbesondere das Stöbern bei den Bewegungsjagden in der heutigen Form, häufig in „Zusammenarbeit“ mit durchgehenden Schützen.
Nach dem Schuss kommt man, wenn man selbst ein krank davonflüchtendes oder verendetes Stück Wild nicht in Besitz nehmen kann, um den Einsatz eines Hundes nicht herum. Dies gilt auch für eine Krähe, Elster oder eine Taube, die „nachgesucht“ werden müssen. Verlorensuchen zu Lande wie im Wasser bedeuten für den Hund gleichermaßen verendetes Wild aufzunehmen und zu bringen. Noch nicht verendetes Wild zu verfolgen und trotz der artspezifischen „Tricks“ der verfolgten Wildart des Stückes habhaft zu werden ist Pflicht. Eine Nachsuche im Wasser gestaltet sich bisweilen schwieriger, denn das nasse Element ist nicht „jederhunds“ Sache und mit der Witterung ist es auch etwas schwieriger als zu Lande. Ein besonderes Augenmerk ist bei der Arbeit nach dem Schuss auf die der Nachsuche von Schalenwild zu richten, es macht 35 % der Gesamtstrecke aus.
Aus alledem ergibt sich, dass die Arbeit der Hunde im Altkreis Burgdorf kaum noch auf dem Gebiet der reinen Feldarbeit – der Suchjagd – liegt, vielmehr müssen es Hunde sein, die, abgesehen von den Bauhunden mit ihrem Spezialeinsatz unter der Erde, verlässlich stöbern, also auch „bewegungsjagdgeeignet“ sind. Dazu hat der JGHV eindeutig Stellung bezogen. Auf diese Stellungnahme sei an dieser Stelle verwiesen. Es ist einleuchtend, dass man unter diesen jagdlichen Verhältnissen im Bereich der Jägerschaft Burgdorf hin und wieder einmal einen „Exoten“ sieht, der selbstveständlich sein Handwerk beherrschen kann wie alle anderen Hunde auch. Indessen wurde das Bild ganz allgemein geprägt von deutschen Vorstehhunden, wie Deutsch-Langhaar, Deutsch-Drahthaar, Deutsch-Kurzhaar und auch Kleinen Münsterländer, sowie auch von Wachtelhunden, Teckeln und Terriern, insbesondere und zunehmend den Parson- und Russell-Terriern. Hinzu kommen einige Schweißspezialisten, wie Hannoversche Schweißhunde, Bayrische Gebirgsschweißhunde und Bracken.
Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist nun, dass es beim Einsatz dieser Jagdhunde nicht mehr ausreichend ist, dass irgend ein Jagdfunktionär bestätigt, dass der Hund „brauchbar“ sei, vielmehr muss es sich beim Einsatz eines jeglichen Jagdhundes um einen „geprüften“ Hund handeln. Ein brauchbarer Jagdhund der geprüft ist, muss den Jagdausübungsberechtigten des betreffenden Jagdbezirks zur Verfügung stehen. Jeder eingesetzte Hund muss für die von ihm geleistete Arbeit auch einen Befähigungsnachweis erbracht haben, d. h. er muss geprüft sein. Der Umstand, dass das Jagdgesetz davon spricht, dass bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, sowie bei jeder Jagd auf Federwild, ein hierfür brauchbarer geprüfter Jagdhund mitgeführt werden muss und bei jeder Nachsuche ein hierfür brauchbarer geprüfter Jagdhund einzusetzen ist, bedeutet nicht, dass nicht auch bei anderen Jagdeinsätzen, beispielsweise der Baujagd oder beim Stöbern auf das „Geprüftsein“ verzichtet werden kann.
Brauchbar ist im formellen Sinne zunächst einmal ein Hund, der entweder generell die Brauchbarkeitsprüfung in Niedersachsen oder eine Prüfung des Jagdgebrauchshundverbandes, die mindestens die Elemente der Brauchbarkeitsprüfung in Niedersachsen enthält, abgelegt hat. Um eine solche Prüfung zu bestehen, muss der Hund ein gewisses Ausbildungsniveau erreicht haben. Er muss darüber hinaus jedoch auch konstitutionell den gestellten Anforderungen genügen. Wenn ein Hund infolge einer Krankheit, eines Gebrechens oder auch insbesondere wegen Alters nicht mehr in der Lage ist, den auf einer Prüfung gestellten Anforderungen zu genügen, wenn er blind oder taub geworden ist, dann handelt es sich zwar immer noch um einen „geprüften“, aber ist nicht mehr „brauchbaren“ und kann nicht mehr als Hund anerkannt werden, der einem Jagdbezirk zur Verfügung steht. Mit der Folge, dass der Mangel mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden kann.
Als Teilnehmer an Bewegungs- oder Anrührjagden beschleicht mich manchmal das Gefühl, dass die Führer der bei den durchgehenden Schützen und Treibern mitlaufenden Hunde sich nicht ganz darüber klar sind, dass hier nur geprüfte Hunde eingesetzt werden dürfen. Manchem Jagdleiter ist das vielleicht auch nicht ganz geläufig. Wenn ein Hund nicht eine ausreichende Verbandsprüfung oder die Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat, so muss die jagdliche Brauchbarkeit ausschließlich für die Stöberjagd nachgewiesen werden. Die seit dem 15. Juli 2002 ü geltenden Richtlinien für den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen enthalten dazu eine sehr ins einzelne gehende Sonderregelung für Stöberhunde. Auch für diese Hunde gilt, dass, wenn sie keine vom JGHV anerkannte Ahnentafel haben, jedenfalls im Exterieur einer der Rassen entsprechen müssen, die vom Jagdgebrauchshundverband anerkannt ist. Im letzten Jahr bin ich auf den Jagden mehrfach hundlichen „Kindern der Liebe“ begegnet, die ich keiner der anerkannten Rassen zuordnen konnte, jagdlich passioniert gewesen sein mögen sie schon. Diese Hunde waren aber eben keine „Jagdhunde“.
Satzungsgemäß hat sich die Jägerschaft Burgdorf des Gebrauchshundewesens anzunehmen. Seit Jahrzehnten hält sie daher Ausbildungslehrgänge mit verschiedenen Zielen ab. Dazu kommt, dass die Jägerschaft seit dem vergangenen Jahr Mitglied im JGHV ist, das ihr die Möglichkeit eröffnet, selbst Prüfungen abzuhalten und beispielsweise Verbandsrichter des JGHV auszubilden. Die Aufgaben werden indessen in den umliegenden Jagdgebrauchshundevereinen wahrgenommen, so dass die Jägerschaft selbst gegenwärtig keine Notwendigkeit sieht, auf diesem Gebiet tätig zu werden, allerdings veranstaltet sie nach wie vor jährlich eine Brauchbarkeitsprüfung, früher Jagdeignungsprüfung.
Wenn Jäger ihre Hunde im Rahmen eines dieser Lehrgänge ausbilden möchten, so bietet es sich an, mit dem jungen, dem ganz jungen Hund, einen Kurs zur Früherziehung zu besuchen und hier die Grundlage zu schaffen, für eine behutsame Einführung in die Praxis und insbesondere eine weitere Fortbildung im nächsten Jahr, mit dem Ziel einer Leistungsprüfung.
Im Früherziehungskurs wird von Mai bis etwa Mitte August zunächst auf dem Hundeübungsplatz gelernt und geübt. Wenn dann die meisten der Hunde in der Lage sind, das Wild zu apportieren, an immer wechselnden Orten, im Feld und im Wald Schleppenarbeit, wird versucht, das korrekte Apportieren aus dem Wasser zu erlernen. Während auf dem Hundeübungsplatz auch noch eine relativ große Anzahl von Kursteilnehmern von einem Ausbilder „beherrscht“ werden kann, müssen nun draußen im Revier einzelne Gruppen gebildet werden, um dem Hund hinreichend Gelegenheit zu geben, zu arbeiten und keine Langeweile aufkommen zu lassen. Sowohl auf dem Platz wie auch draußen im Revier wird man sich immer wieder mit Hunden auseinanderzusetzen haben, die in ihrem Leistungsniveau und auch Verhaltensweisen vom Durchschnitt abweichen. Derartige Hunde geben Anreiz für die Ausbilder mit ihrer Erfahrung zu helfen, in aller Regel dient dies auch der Zufriedenheit der Führer. Eins muß jedoch an dieser Stelle einmal ganz deutlich gesagt werden, und das gilt auch für die weitergehenden Lehrgänge, dass nämlich Ausbildungslehrgänge in ihrer Gesamtheit nicht der Ort sind, wo verhaltensgestörte Hunde therapiert werden können. Wenn einmal ein besonders schwieriger Schüler Sorgen macht, dann hat sich bei entsprechender Bereitschaft des Hundeführers bislang immer ein erfahrener Ausbilder gefunden, der außerhalb des Lehrganges versucht, der Schwierigkeiten Herr zu werden, gewissermaßen in einer „Einzeltherapie“. Schon aus zeitlichen Gründen ist so etwas in einem Lehrgang nicht möglich.
Was für die Arbeit mit den ganz jungen Hunden außerhalb des Übungsplatzes gilt, gilt auch für die Ausbildung der „fortgeschrittenen“ Hunde auf eine Prüfung hin. Auch hier ist es sinnvoll in relativ kleinen Gruppen zu arbeiten und die Reviere zu wechseln. Nicht ganz einfach ist es, hierfür genügend Ausbilder zu finden und es treten Probleme auf, wie in einer Menschenschule auch. Zuweilen finden die Ausbilder nicht den richtigen Ton oder auch die menschliche Hälfte eines Gespanns fühlt sich von Ausbildern missverstanden, nicht genügend beachtet oder sogar falsch behandelt. Es ist verständlich, dass in einem solchen Fall der eine oder andere Hundeführer dem Ausbildungsgeschehen den Rücken zukehrt und auf andere Weise versucht, sich in einem anderen Rahmen auszubilden und auf eine Prüfung vorzubereiten. Eine derartige Entscheidung muss respektiert werden, allerdings wäre es von uns zu begrüßen, wenn zuvor ein persönliches Gespräch gesucht würde, möglicherweise mit dem Obmann für das Jagdgebrauchshundewesen der Jägerschaft selbst. Ausbildungslehrgänge sind kein Selbstzweck, sie sollen der Jagd dienen und allen Beteiligten Freude und Erfolg bescheren. Im vergangenen Jahr 2003 ist in Abkehr einer bis dahin verfolgten Übung in kleineren Gruppen gearbeitet worden, nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich das Übungsgeschehen nach meinen Beobachtungen eingespielt, letztendlich zeigen die z. T. sehr be- merkenswerten Erfolge auf den Prüfungen im Herbst des Jahres 2003, dass der Übungsbetrieb so ganz ohne Einfluss nicht gewesen sein kann.
Wenn das Jagdgebrauchshundewesen auch nicht unmittelbar im Mittelpunkt der Öffentlichkeit steht, so ist es doch wegen seiner Berührungspunkte mit dem Tierschutz eine höchst sensibele Angelegenheit. Daher ist eine absolut strikte Beachtung all der Vorschriften, in deren Rahmen sich die Ausbildung und die Führung von Jagdgebrauchshunden bewegen, unabdingbar. Diesen Forderungen muss sich jeder Ausbilder und Teilnehmer an den Lehrgängen unterwerfen. Deshalb sind im Bereich der Jägerschaft von der Veterinärbehörde der Region Hannover zwei weitere Teiche als angemessen anerkannt, für die Arbeit hinter der lebendigen Ente.
Es ist sehr genau darauf zu achten, dass die Höchstzahl der Übungsenten eingehalten wird und auch ein entsprechendes Ausbildungs- und Prüfbuch für jeden Hund exakt geführt wird. Wir hoffen, dass im „Hundesommer“ 2004 möglichst viele Führer, die eine Ehe mit einem jungen Hund eingegangen sind oder die ihre Hunde auf eine Prüfung vorbereiten wollen, sich wieder in den Lehrgängen der Jägerschaft Burgdorf zusammenfinden. Es macht einfach mehr Freude und Spaß und ist auch erfolgversprechender, sich in der Gemeinschaft fort zu entwickeln, als alleine herumzukrebsen.
Heinrich Uhde, Burgdorf (Der Burgdorfer Jäger 2004)
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