StartseiteJungjägerausbildungDie Jägerprüfung in Burgdorf

Das Wichtigste, das man über die Jägerprüfung in Burgdorf wissen muss

(uk) Als Grundlage für diese kurze Übersicht über die wichtigsten Punkte zur Jägerprüfung in Niedersachsen gilt das Niedersächsische Jagdgesetz vom 16. März 2001 (Nds. GVBl. S. 100), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 616).

§ 1 - Prüfungskommission
Kreisjägermeister (Vorsitz) beruft weitere Mitglieder für die Prüfungskommission.

§ 2 - Prüfungsausschuss
Kreisjägermeister (Vorsitz) beruft mindestens zwei weitere sowie stellvertretende Mitglieder des Prüfungsausschusses.

§ 3 - Zulassung zur Prüfung
Die Jagdbehörde gibt frühzeitig bekannt, wann die nächste Jägerprüfung stattfindet. Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- spätestens sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat
- die für den Erwerb des Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung (ist in den Kursgebühren der Jägerschaft Burgdorf e.V. enthalten), für den Waffengebrauch abgeschlossen hat.

§ 4 - Gliederung der Prüfung
1. Jagdliches Schießen,
2. schriftliche Prüfung und
3. mündlich-praktische Prüfung.

§ 5 - Jagdliches Schießen
Büchse: 5 Schüsse auf die Rehbockscheibe - 100 m Entfernung - mindestens 25 Ringe - Anschlag stehend angestrichen
Flinte: 15 Tontauben - mindestens 5 Treffer - Skeet
Werden die geforderten Leistungen nicht erbracht, so ist das Schießen in der betreffenden Disziplin einmal, auf Wunsch des Prüflings auch am selben Tage, zu wiederholen.
Die Jägerprüfung hat nicht bestanden, wer
- beim Umgangmit der Schusswaffe einen Fehler begangen hat, der ihn selbst oder andere hätte gefährden können,
- gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen hat oder
- die geforderten Leistungen auch nach einmaliger Wiederholung nicht erbracht hat.

§ 6 - Schriftliche Prüfung
Fünf Fachgebiete mit jeweils 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Je Fachgebiet stehen 30 Minuten zur Verfügung. Die Fragen wählt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission (Kreisjägermeister) aus einem Fragenkatalog (Zufallsprinzip) der obersten Jagdbehörde aus.

§ 7 - Mündlich-praktische Prüfung
Diese Prüfung wird in einem Jagdrevier abgehalten und beinhaltet alle Fachgebiete.
Zu Beginn werden auf dem Jagdhorn fünf Jagdsignale geblasen, aus denen der Prüfling die drei sicherheitsrelevaten Leitsignale
- Anblasen des Treibens,
- Treiber in den Kessel und
- Aufhören zu schießen erkennen muss.
Die Jägerprüfung hat nicht bestanden, wer
- die drei Leitsignale auch nach einmaliger Wiederholung nicht erkannt hat,
- oder beim Umgang mit der Schusswaffe einen Fehler begangen hat, der ihn selbst oder andere hätte gefährden können.

§ 8 - Bewertung der Prüfungsleistungen
In der schriftlichen Prüfung wird die Antwort auf jede Frage mit 0, 1 oder 2 Punkten bewerten. Es können maximal 40 Punkte erreicht werden.

§ 9 - Gesamtergebnis der Prüfung
Nicht bestanden hat, wer gegen sicherheitsrelevante Dinge verstoßen hat, oder
- bei dem der Mittelwert aus den Notenwerten der schriftlichen und der mündliche-praktischen Prüfung für das Fachgebiet 1 oder 2 schlechter als 4,4 ist,
- der Mittelwert aus den Notenwerten der mündliche-praktischen Prüfung schlechter als 4,4 oder
- das Gesamtergebnis schlechter al 4,4 ist.


Fachgebiete der Jägerprüfung

1 - Dem Jagdrecht unterliegende und andere freilebende Tiere
2 - Jagdwaffen und Fanggeräte
3 - Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
4 - Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
5 - Jagdrecht und verwandtes Recht


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