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Nach dem Waffengesetz sind wir verpflichtet in Anzeigen, in denen erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition zum Verkauf oder Tausch angeboten werden, den Hinweis "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis" und bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition, sowie sonstigen Waffen den Zusatz "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr" zu geben.

Wichtiger Hinweis der Redaktion!

Verbotene Waffen - (WaffG Anlage 2, Abschnitt 1)
Der Umgang (= Erwerb, Besitz, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen) mit folgenden Gegenständen ist verboten (gem. Nr. 1.2.4):
- für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser- oder Zielprojektoren),
- für Schusswaffen bestimmte Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtungen, sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen.
Sachliche Verbote - (BJagdG § 19)
Künstliche Lichtquellen, Spiegel und Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind ..., beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen. Deshalb denken Sie daran, dass allein schon der Besitz von verbotenen Gegenständen untersagt ist und eine Straftat nach § 52 Waffengesetz bedeutet.


Die Jägerschaft Burgdorf e.V. ist für den Inhalt der Anzeigen nicht verantwortlich! Eventuelle Rechtsverstoße gehen zu Lasten des Inserenten.


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